Schlachtruf

Bürgerschützengilde St. Stephanus Bork e.V.

Mai 2024

Mo Di Mi Do Fr Sa So
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04.05.2024
Auhängen des Maikranzes

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05.05.2024
Borker Sonntag

05.05.2024
St. Stephanus Bork - Tag der offenen Kirche (300 Jahre Stephanuskirche)

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06 07

08.05.2024
IPA Maifest

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09 10

11.05.2024
Familienfest 2. Kompanie

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19.05.2024 - 20.05.2024
Schützenfest Ondrup Westerfelde

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19.05.2024 - 20.05.2024
Schützenfest Ondrup Westerfelde

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25.05.2024
Maiwanderung - 1. Kompanie

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29.05.2024
Haus Dörlemann - Bork feiert gemeinsam

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30.05.2024
Schießen Schützenfest Wethmar

30.05.2024
St. Stephanus Bork - Fronleichnam: Gottesdient und Spielfest für Kinder

30.05.2024
Borker Dorfmeisterschaft - PSV

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Einladung zur Generalversammlung am 15.02.2020

Einladung zur Generalversammlung am 15.02.2020

Die Generalversammlung der Bürgerschützengilde St. Stephanus Bork e.V. findet am

Samstag, 15.02.2020, 19.30 Uhr, in der Gaststätte ‚Klähr’, Netteberger Straße, statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Genehmigung der Niederschrift der Generalversammlung 2019
  4. Kassenbericht 2019
  5. Prüfungsbericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Schatzmeisters
  7. Aufnahme neuer Mitglieder / Mitgliederstatistik
  8. Wahlen

a)        Wahl des stellvertretenden Geschäftsführers

b)        Wahl des stellvertretenden Schatzmeisters

c)        Wahl des Bataillonszeugmeisters mit Team

d)        Wahl des Bataillonsschießmeisters mit Team

e)        Wahl der Fahnenoffiziere

  1. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  2. Rückschau 2019
  3. Vorschau 2020
  4. Antrag des Vorstandes zur Vereinfachung des Beitragsverfahrens- Beschlussvorschlag:

Für alle Mitglieder der Bürgerschützengilde ist ab April 2020 zur Zahlung des Mitgliederbeitrages nur noch das Sepa-Einzugsverfahren zulässig. 

Alle weiteren bisherigen Verfahrensweisen, wie Rechnungen, Barzahlungen, etc., verlieren ihre Gültigkeit. Eine Nichtteilnahme am Einzugsverfahren führt zum Ausschluss aus der Gilde

 

  1. Verschiedenes

 

Anträge zur Änderung oder Ergänzung Tagesordnung sind satzungsgemäß spätestens drei Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.

 

Im Anschluss an die Versammlung wird gegen 21.15 Uhr ein „Münsterländer Essen“ gereicht.

Eintrag vom: 03.02.2020